| Maria Schröder 
16.4.1901 Ammetzhove,Togo - 17.6.1984  Bremen 
 
 Maria Schröder wurde als Tochter des aus Ostfriesland stammenden Missionars Hermann
Johann Schröder (1865-1929) in Afrika geboren. Ihre Mutter, Anna Louise Tolch (1873-1905),
 ebenfalls Missionarstochter aus Keta in Westafrika, starb sehr jung. So wuchs Maria
 Schröder bei der Grossmutter Tolch in Bremen auf. Sie besuchte das Oberlyzeum Kippenberg
  bis zur Reifeprüfung und erhielt nach dem Besuch des Lehrerinnenseminars im März 1921
  das Zeugnis der Lehrbefähigung. Nach zweijähriger Tätigkeit als Hauslehrerin in
  Rechtenfleth war sie seit Ostern 1924 als Helferin und Hilfslehrerin im bremischen
  Schuldienst beschäftigt. 1928 erhielt sie eine feste Anstellung an der Volksschule
  Schleswiger Strasse.Als Mitglied der Bekenntnisgemeinde St. Stephani
Süd gehörte sie seit 1939 der Gemeindeleitung an, hielt Kindergottesdienste und betreute als Angehörige des
HelferInnenkreises die Familien eines bestimmten Wohngebietes. Als die Deportation
der Bremer Juden in den Osten bevorstand, suchte Maria Schröder eine Frau Abraham,
eine schon länger der Gemeinde angehörende getaufte Jüdin, auf, um ihr einige warme
Kleidungsstücke für den Transport zu bringen. Dies und die Tatsache, dass Maria Schröder
zu der betreffenden Familie mehrfach in die Wohnung gegangen war, Trost zugesprochen und
versichert hatte, dass auch die mit dem Judenstern gekennzeichneten Glieder nach wie vor
 der Gemeinde angehörten und an den Gottesdiensten teilnehmen sollten, wurde ihr zum
 Verhängnis. Aufgrund einer Denunziation wurden sie und die drei ebenfalls in der
 Stephani-Gemeinde tätigen Kolleginnen Hedwig Baudert, Anna Elisabeth Dittrich und
 Tusnelde Forck wegen eines Vergehens gegen ihre Beamtenpflichten vor der Dienststrafkammer
 Oldenburg angeklagt und bis auf Tusnelde Forck durch Urteil vom 1.7.1942 mit der
 Entfernung aus dem Dienst bestraft.
 Vorausgegangen war die Ankündigung der Versetzung
 für drei Jahre nach Litzmannstadt in Polen. Erst als die dortige Schulverwaltung die Übernahme
 ideologisch so unzuverlässiger Lehrerinnen abgelehnt hatte, war das Dienststrafverfahren
 eröffnet worden. Konsequent hatten die drei Frauen in den Verhören durch die Gestapo
 ihren Standpunkt vertreten, dass die von Seiten des Staates erfolgte Ausgrenzung der
 Juden im Zusammenhang der christlichen Gemeinde keine Bedeutung habe. Alle Getauften
 gehörten unter Gottes Wort, das auch Juden verkündet sei. Die entlassenen Beamtinnen
 standen nun vor der Situation, sich im mittleren Lebensalter eine neue Existenz aufbauen
zu müssen, denn ihre Ruhegehaltsansprüche waren ihnen nur für die Dauer von drei Jahren
 stark gekürzt zugesprochen worden. Nach neuerlichen Verhören durch die Gestapo endete
 das Revisionsverfahren durch Spruch des Reichsverwaltungsgerichts in Berlin ein
 halbes Jahr später damit, dass die Lehrerinnen bei verminderten Bezügen wieder zum
 Schuldienst zugelassen wurden.
 Literatur und Quellen:
 Mackeben, Michael: Auswirkungen des Kirchenkampfes auf die St. Stephani-Gemeinde
1933-1945, Bremen 1968
 Meyer-Zollitsch, Almuth: Nationalsozialismus und evangelische
Kirche in Bremen, Bremen 1985
 Koch, Diether: Die Anfänge des Kirchenkampfes in St.
Stephani, in: Albertz, Heinrich u.a.: 850 Jahre St. Stephani-Gemeinde Bremen, Bremen
1990
 
 Autorin: Elisabeth Hannover Drück
 
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