Maria Schröder
16.4.1901 Ammetzhove,Togo - 17.6.1984 Bremen
Maria Schröder wurde als Tochter des aus Ostfriesland stammenden Missionars Hermann
Johann Schröder (1865-1929) in Afrika geboren. Ihre Mutter, Anna Louise Tolch (1873-1905),
ebenfalls Missionarstochter aus Keta in Westafrika, starb sehr jung. So wuchs Maria
Schröder bei der Grossmutter Tolch in Bremen auf. Sie besuchte das Oberlyzeum Kippenberg
bis zur Reifeprüfung und erhielt nach dem Besuch des Lehrerinnenseminars im März 1921
das Zeugnis der Lehrbefähigung. Nach zweijähriger Tätigkeit als Hauslehrerin in
Rechtenfleth war sie seit Ostern 1924 als Helferin und Hilfslehrerin im bremischen
Schuldienst beschäftigt. 1928 erhielt sie eine feste Anstellung an der Volksschule
Schleswiger Strasse.
Als Mitglied der Bekenntnisgemeinde St. Stephani
Süd gehörte sie seit 1939 der Gemeindeleitung an, hielt Kindergottesdienste und betreute als Angehörige des
HelferInnenkreises die Familien eines bestimmten Wohngebietes. Als die Deportation
der Bremer Juden in den Osten bevorstand, suchte Maria Schröder eine Frau Abraham,
eine schon länger der Gemeinde angehörende getaufte Jüdin, auf, um ihr einige warme
Kleidungsstücke für den Transport zu bringen. Dies und die Tatsache, dass Maria Schröder
zu der betreffenden Familie mehrfach in die Wohnung gegangen war, Trost zugesprochen und
versichert hatte, dass auch die mit dem Judenstern gekennzeichneten Glieder nach wie vor
der Gemeinde angehörten und an den Gottesdiensten teilnehmen sollten, wurde ihr zum
Verhängnis. Aufgrund einer Denunziation wurden sie und die drei ebenfalls in der
Stephani-Gemeinde tätigen Kolleginnen Hedwig Baudert, Anna Elisabeth Dittrich und
Tusnelde Forck wegen eines Vergehens gegen ihre Beamtenpflichten vor der Dienststrafkammer
Oldenburg angeklagt und bis auf Tusnelde Forck durch Urteil vom 1.7.1942 mit der
Entfernung aus dem Dienst bestraft. Vorausgegangen war die Ankündigung der Versetzung
für drei Jahre nach Litzmannstadt in Polen. Erst als die dortige Schulverwaltung die Übernahme
ideologisch so unzuverlässiger Lehrerinnen abgelehnt hatte, war das Dienststrafverfahren
eröffnet worden. Konsequent hatten die drei Frauen in den Verhören durch die Gestapo
ihren Standpunkt vertreten, dass die von Seiten des Staates erfolgte Ausgrenzung der
Juden im Zusammenhang der christlichen Gemeinde keine Bedeutung habe. Alle Getauften
gehörten unter Gottes Wort, das auch Juden verkündet sei. Die entlassenen Beamtinnen
standen nun vor der Situation, sich im mittleren Lebensalter eine neue Existenz aufbauen
zu müssen, denn ihre Ruhegehaltsansprüche waren ihnen nur für die Dauer von drei Jahren
stark gekürzt zugesprochen worden. Nach neuerlichen Verhören durch die Gestapo endete
das Revisionsverfahren durch Spruch des Reichsverwaltungsgerichts in Berlin ein
halbes Jahr später damit, dass die Lehrerinnen bei verminderten Bezügen wieder zum
Schuldienst zugelassen wurden.
Literatur und Quellen:
Mackeben, Michael: Auswirkungen des Kirchenkampfes auf die St. Stephani-Gemeinde
1933-1945, Bremen 1968 Meyer-Zollitsch, Almuth: Nationalsozialismus und evangelische
Kirche in Bremen, Bremen 1985 Koch, Diether: Die Anfänge des Kirchenkampfes in St.
Stephani, in: Albertz, Heinrich u.a.: 850 Jahre St. Stephani-Gemeinde Bremen, Bremen
1990
Autorin: Elisabeth Hannover Drück
<
|